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Thailand Info · Allgemeine Informationen über Thailand
Letzte Aktualisierung: 07.02.2010
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Welche Steuern in Thailand anfallen

VAT, Einkommen- und Kfz-Steuer

Thailand ist ein Ferienparadies, aber kein Steuerparadies. Wie jeder Staat, so ist auch das Königreich auf Steuereinnahmen angewiesen. Es gibt direkte und indirekte Steuern. Touristen und die meisten hier lebenden Ausländer zahlen lediglich die Value Added Taxes (VAT), eventuell noch die Kfz-Steuer fürs Auto oder Motorrad, beim Kauf eines neuen, importierten Fahrzeugs eine Steuer zwischen 10 (Pick-up) und 120 Prozent (Luxuslimousine) sowie beim Kauf einer Immobilie die Grunderwerbsteuer.

Die VAT ist die Mehrwertsteuer und wird seit 1992 erhoben. Bis zur Finanz- und Wirtschaftskrise belief sie sich auf 10 Prozent, seitdem sind es 7 Prozent. Diese Steuer ist eine durchlaufende Abgabe, so entrichten Produzenten, Anbieter von Dienstleistungen, Gross- und Einzel- händler, Ex- und Importeure sie beim Einkauf ihrer Produkte, können sie aber mit den Steuereinnahmen aus ihren Verkäufen verrechnen, so dass sie nur den Mehrwert versteuern. Thais und Ausländer zahlen die 7-prozentige VAT bei jedem Einkauf sowie in allen Restaurants und Hotels, so der Steuererhebende sie an den Staat abführt.

Thais und Ausländer, die hier arbeiten oder Vermögen besitzen, unterliegen der Einkommensteuer. Auch dann, wenn das Einkommen ausserhalb des Landes erzielt wird. Das Königreich hat ein progressives Einkommensteuer-System. Das heisst: Der Steuersatz steigt mit dem Nettojahreseinkommen.

Bis zu 100.000 Baht im Jahr werden nicht besteuert, bei 100.001 bis 500.000 Baht sind es 10 Prozent, bei 500.001 bis 1.000.000 sind es 20 Prozent, bei 1.000.001 bis 4.000.000 sind es 30 Prozent und ab 4.000.001 37 Prozent.

Von der Steuerschuld wird ein Freibetrag pro Veranlagung abgezogen. Der Nachlass beträgt 40 Prozent bis zu einer Höchstgrenze von 60.000 Baht. Ein Beispiel: Beträgt die Steuerschuld 150.000 Baht, darf ein Freibetrag von 60.000 Baht abgezogen werden. Somit zahlt der Steuerpflichtige im Jahr nur 90.000 Baht ans Finanzamt.

Aber auch diese Steuerschuld kann weiter reduziert werden. Dann nämlich, wenn Ausgaben für die Erziehung von Kindern, für den Unterhalt älterer Familienmitglieder, für Prämien von Lebensversicherungen oder Spenden für Wohltätigkeitsorganisationen geltend gemacht werden. Ausländer sollten sich bei ihrem Steuerberater erkundigen.

Alle Gesellschaften, die nach thailändischem Gesetz eingetragen sind, unterliegen der Besteuerung. Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit zahlen Einkommensteuer (Körperschaftssteuer) mit einem Steuersatz von 30 Prozent des Nettogewinns. Verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten mindern die Steuerlast.

Hier lebende Ausländer, die ihre Spargroschen auf Festgeldkonten angelegt haben, zahlen wie Thais eine Zinsabschlagsteuer in Höhe von 15 Prozent. Das heisst: 15 Prozent der jeweils fälligen Zinsen gehen an den Staat, werden von der Bank dem Finanzamt direkt überwiesen. Über einen Jahresausgleich kann sich der Kontoinhaber die Steuer zurückholen. Wer sehr hohe Beträge angelegt hat, bekommt nur einen Teil der gezahlten Zinsabschlagsteuer erstattet.

Da viele Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, mit Thailand ein Doppelsteuerabkommen abgeschlossen haben, dürfen für im Heimatland bereits besteuerte Einkommen, dazu zählen Pensionen und Renten, in Thailand nicht noch einmal Steuern erhoben werden.

Quelle: http://der-farang.com/

 
 
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