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Thailand Info · Ihr Recht im Alltag und Immigration
Letzte Aktualisierung: 07.02.2010
Recht im Alltag
Neuste Immigration / Visum Informationen

Einreisebestimmungen in Thailand

Von der Website der Immigration können wichtige Formblätter runtergeladen werden, so für eine Visum-Verlängerung, das Re-Entry, die 90-Tage-Meldung, aber auch bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses. Darüber hinaus gibt die Einwanderungsbehörde unter www.immigration.go.th wichtige Informationen (auf Englisch und Thai) über ihre Arbeit und die Unterlagen, die Antragsteller mitbringen müssen.

www.immigration.go.th

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Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Voraussetzung dafür ist neben einem gültigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket. Diese Aufenthaltsberechtigung kann nicht verlängert werden. Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand grundsätzlich nicht anerkannt. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenem Reisepass ohne Probleme möglich. Wenn Kinder im Pass der Eltern eingetragen sind, können Probleme bei der Einreise auftreten.

Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, bedürfen vor der Einreise eines von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestellten Visums.

Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein "non immigrant visa" berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen und Non-Immigrant Visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert.

Näheres zu den Einreisebestimmungen für Thailand kann auch der Website www.imm.police.go.th entnommen werden.

Antragsformular für das Einreise Visum

Merkblatt Touristen-Visum

Merkblatt Non-Immigrant-Visum "Business "

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Wichtiger Hinweis:

Entgegen der Information einiger bekannter Reiseführer sollte eine Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch ein Reisebüro oder sonstige "Vermittler" vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden. Reisebüros etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen, was bei der späteren Ausreise des öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen ‘overstay’ sondern auch wegen gefälschter Visa führt.

Falls keine Ausreise vor Ablauf des Visums erfolgt (sog. "overstay"), entstehen Strafgebühren von ca. 200 Baht am Tag. Außerdem erfolgt die zwangsweise Abschiebung ins Heimatland. Sofern diese nicht finanziert werden kann, werden pro Tag im Gefängnis 200 Baht auf die Strafe angerechnet.

Die Botschaft kann diese Gebühren auch bei mittellosen Personen keinesfalls übernehmen.

Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere.

Alle Angaben vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die thailändischen Behörden.

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Zollvorschriften:

1. Devisen

Ausländische Besucher können Fremdwährungsbeträge in unbegrenzter Höhe ein- und wieder ausführen. Die Landeswährung "Baht" kann unbegrenzt eingeführt, jedoch nur bis zu einer Höhe von 20.000 Baht pro Person ohne vorherige Genehmigung ausgeführt werden. Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.

2. Produktpiraterie/Gefälschte Waren

Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten.

3. Antiquitäten

Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder –Bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Die Botschaft hält diesbezüglich ein Merkblatt mit weiteren Informationen bereit.

4. Souvenirs

Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren.

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