Deutsche Patientenverfügung in Thailand
Ich habe in Deutschland eine Patientenverfügung erlassen. Gilt diese auch in Thailand?
Die Patientenverfügung, oftmals auch als Patiententestament bezeichnet, beinhaltet eine formfreie schriftliche Anweisung des Patienten an seinen Arzt, in einer bestimmten zukünftigen Situation, in welcher er selbst nicht mehr entschei dungsfähig ist, bestimmte medizinische Massnahmen, wie beispielsweise künstliche, lebensverlängernde Massnahmen zu unterlassen oder aber auch durchzuführen.
In Thailand ist eine Patientenverfügung nicht rechtsverbindlich, d. h. selbst beim Errichten einer solchen wird der behandelnde Arzt diese nicht befolgen. Es gibt lediglich eine Ausnahme, bei der lebenserhaltende Massnahmen abgebrochen werden: Dies ist der Fall beim Hirntod. Wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod des Patienten festgestellt haben, können die Familienmitglieder eine Erklärung unterschreiben, dass die lebenserhaltenden Massnahmen beendet werden. Es gibt allerdings keine gesetzliche Definition, wer unter den Begriff „Familienmitglieder“ fällt. So lassen manche Ärzte die Unterschrift des Ehegatten ausreichen, manche hingegen verlangen auch die Unterschrift der Kinder (sofern schon im geschäftsfähigen Alter). Eine verbindliche Handhabung gibt es somit nicht.
Nichtsdestotrotz ist eine Patientenverfügung in manchen Fällen durchaus empfehlenswert. Dies betrifft vor allem Mandanten, welche bei Eintritt einer schweren Krankheit sich entschliessen, nach Deutschland zurückzukehren. Doch auch in Deutschland gibt es noch keine Rechtsverbindlichkeit hinsichtlich der Wirksamkeit einer Patientenverfügung. Der Hausarzt des Mandanten ist nach der momentanen Rechtslage dazu angehalten, bei der Einleitung von lebensbeendenen Massnahmen eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einzuholen. Die Voraussetzungen hierfür kann ein Anwalt schon vorher in die Wege leiten, damit später nicht gegen seinen Willen gehandelt werden muss.
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Autor dieser Kolumne ist Markus Klemm. Der deutsche Rechtsanwalt und sein Partner Amnat Thiengtham sind gleichberechtigte Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya. Markus Klemm ist am Landgericht Stuttgart zugelassen. Anmerkungen zu seiner Kolumne als Email unter: talk2us@asialawworks.com
Nur wenige in Thailand lebende Ausländer sowie Touristen kennen die Vorschriften, die im Alltag zu beachten sind. Ebenso unscharf ist das Bild über thailändische Gesetze und Gesetze europäischer Staaten, die bei einer zwischenmenschlichen Beziehung greifen.
Der FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären und Ausländern das Leben leichter machen. Leser können uns allgemein interessierende Fragen zusenden: per Post (siehe Seite 12), per Fax (038.300.261) oder per Email (redaktion@der-farang.com). Unser Ratgeber ersetzt kein persönliches Gespräch mit einem Juristen.
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