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Thailand Info · Ihr Recht im Alltag und Immigration
Letzte Aktualisierung: 07.02.2010
Recht im Alltag

Notary Public

In Europa muss in den meisten Ländern ein Immobilievertrag vor einem Notar gefertigt werden. Ist eigentlich der thailändische „Notary Public‘ mit dem deutschen bzw. europäischen Notar vergleichbar?

In Deutschland ist ein Notar notwendig, um rechtsverbindlich Kaufverträge oder andere Verträge Immobilien betreffend abzuschliessen. In Thailand existiert ein Beruf, gemessen an den sehr hohen Anforderungen, die in Deutschland an diesen Beruf gestellt werden, in dieser Form nicht. In Thailand beschränkt sich der Aufgabenkreis eines „Notary Public‘ lediglich auf die Beglaubigung von Unterschriften. Eine Unterschriftsbeglaubigung durch einen „Notary Public‘ ist in Thailand jedoch für einen Immobilienkaufvertrag nicht erforderlich. Vielmehr genügt bereits eine Unterschrift, die vor Zeugen stattfindet. In Thailand kann jedoch ein „Notary Public‘ nur ein zugelassener Rechtsanwalt sein. In den USA kann sich beispielsweise jeder zum „Notary Public‘ bestellen lassen. Einzige Voraussetzung ist, dass man nicht vorbestraft ist. Häufig übernehmen dies Sekretärinnen von Anwaltskanzleien.

Wenn Sie in Thailand also das Schild „Notary Public‘ oder sogar „Notar‘ lesen, so ist dies nicht mit einem deutschen Notar zu vergleichen und im Falle der letzten Bezeichnung sogar irreführend.

 

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Leser fragen, wir antworten

Autor dieser Kolumne ist Markus Klemm. Der deutsche Rechtsanwalt und sein Partner Amnat Thiengtham sind gleichberechtigte Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya. Markus Klemm ist am Landgericht Stuttgart zugelassen. Anmerkungen zu seiner Kolumne als Email unter: talk2us@asialawworks.com

Nur wenige in Thailand lebende Ausländer sowie Touristen kennen die Vorschriften, die im Alltag zu beachten sind. Ebenso unscharf ist das Bild über thailändische Gesetze und Gesetze europäischer Staaten, die bei einer zwischenmenschlichen Beziehung greifen.

Der FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären und Ausländern das Leben leichter machen. Leser können uns allgemein interessierende Fragen zusenden: per Post (siehe Seite 12), per Fax (038.300.261) oder per Email (redaktion@der-farang.com). Unser Ratgeber ersetzt kein persönliches Gespräch mit einem Juristen.

 

Quelle: http://der-farang.com/

 
 
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