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Thailand Info · Ihr Recht im Alltag und Immigration
Letzte Aktualisierung: 07.02.2010
Recht im Alltag

Erbschaftssteuer in Thailand

Augrund der hohen Erbschaftssteuersätze in Deutschland ist es dort üblich, Eigentum schon zu Lebzeiten zu übertragen. Wie verhält es sich mit der Erbschaftssteuer in Thailand?

Bei internationalen Erbfällen stellt sich immer die Frage, ob in Deutschland und Thailand Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Diese Frage ist völlig losgelöst vom thailändischen und deutschen Erbrecht und bestimmt sich alleine nach dem Steuergesetz des jeweiligen Landes. Ein internationales Erbschaftssteuergesetz gibt es nicht, wenn auch schon Anstrengungen dahin gehend unternommen werden. Es kommt also in jedem internationalen Erbfall zu einer Kollision von zwei Steuersystemen, und je nach dem was vererbt wird unter Umständen auch zu einer Doppelbesteuerung.

Es gilt also zunächst einmal abzuklären, welche Vermögenswerte sich in der zukünftigen Erbmasse befinden. Abgesehen von Immobilien kommen für in Thailand lebende Ausländer Gesellschaftsanteile und stille Beteiligungen in Frage. Hierfür greift das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand. Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen wird erreicht, dass die in Thailand bezahlte Erbschaftssteuer auf die Erbschaftssteuer in Deutschland angerechnet wird. Dieses Ergebnis ist jedoch nur zum Teil befriedigend, da die Diskrepanz zwischen deutschen und thailändischen Erbschaftssteuersätzen doch erheblich ist. Deshalb stellt sich auch hier in Thailand die Frage, wie eine optimale Steueroptimierung durch lebzeitige Vermögensübertragung erzielt werden kann.

Eine weitere Alternative zur Verringerung oder Vermeidung der Steuerlast ist die Übertragung des Eigentums auf eine Offshore-Firma. Diese Alternative lohnt sich jedoch nur bei einem entsprechenden Wert der Immobilie bzw. der Gesellschaftsanteile. Wird dieser Wert überschritten, ist die Errichtung einer Offshore-Firma jedoch auch schon zu Lebzeiten eine interessante Konstellation, da diese viele Vorteile hat.

 

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Leser fragen, wir antworten

Autor dieser Kolumne ist Markus Klemm. Der deutsche Rechtsanwalt und sein Partner Amnat Thiengtham sind gleichberechtigte Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya. Markus Klemm ist am Landgericht Stuttgart zugelassen. Anmerkungen zu seiner Kolumne als Email unter: talk2us@asialawworks.com

Nur wenige in Thailand lebende Ausländer sowie Touristen kennen die Vorschriften, die im Alltag zu beachten sind. Ebenso unscharf ist das Bild über thailändische Gesetze und Gesetze europäischer Staaten, die bei einer zwischenmenschlichen Beziehung greifen.

Der FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären und Ausländern das Leben leichter machen. Leser können uns allgemein interessierende Fragen zusenden: per Post (siehe Seite 12), per Fax (038.300.261) oder per Email (redaktion@der-farang.com). Unser Ratgeber ersetzt kein persönliches Gespräch mit einem Juristen.

 

Quelle: http://der-farang.com/

 
 
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