Condominium Eigentumsurkunden und Eigentümerversammlungen
Heute wollen wir uns den Eintragungen auf den Condominium Eigentumsurkunden widmen. Wir beobachten fast täglich, wie unsere Mandanten nach erfolgtem Kauf die Eigentümerurkunde eines Condominiums stolz in Empfang nehmen und diese sofort im heimischen Tresor sicher hinterlegen. Bevor dies getan wird, sollte man auf eine Übersetzung der Eigentümerurkunde bestehen. Dies hat den Vorteil, dass man neben seinem Namen als Eigentümer auch feststellen kann, ob man eigentlich Eigentümer des Condominiums ist, in welches man nun einziehen will. Es kommt hin und wieder vor, dass Eigentümerurkunden verwechselt wurden, und man jahrelang in einem Condominium wohnt, welches einem gar nicht gehört.
Viel wichtiger ist jedoch die auf den Eigentümerurkunden vermerkte Punktzahl. Mit dieser Punktzahl hat es folgende Bewandtnis. Jeder Condo- minium Komplex hat eine Gesamtpunktzahl, bspw. 50.000. Ihr Condominium hat 3.400 Punkte. Diese Punkte sind Ihr Stimmengewicht an Eigentümerversammlungen, welche jährlich in einem Condominium abgehalten werden müssen. Viele gehen irrtümlich davon aus, dass jedes Condominium eine Stimme hat. Da die Wohnungen unterschiedlich geschnitten und demzufolge unterschiedliche Grössen haben, ist auch die Punktzahl unterschiedlich. Vergewissern Sie sich also, wie viele Punkte sie in Ihrem Condominium Komplex vereinen, damit in der nächsten Eigentümerversammlung keine Unklarheiten herrschen. In einigen uns bekannten Fällen, waren nur wenige Punkte notwendig um Entscheidungen zu erreichen – das berühmte Zünglein an der Waage.
Noch ein Wort zu den Eigentümerversammlungen. Viele halten dies für eine willkommene Abwechslung, um mal wieder die netten Nachbarn zu sehen und nicken das Tagesordnungsprogramm der Verwaltung im Regelfall wie vorgegeben ab. Vergessen Sie bitte nicht, dass Ihnen Ihr Stimmrecht dazu dient, auch ihr Investment zu schützen und zu erhalten. Ein ständiger Streitpunkt sind die monatlichen Umlagenzahlungen für die Erhaltung des Gebäudes, Gartenanlagen usw. Für viele gilt das Motto – je weniger ich für Umlagen zahlen muss, desto besser. Nun sollte man für einen Moment innehalten und sich Fragen, ob eine monatliche Zahlung von ca. 500 THB wirklich ausreicht um den Wert eines Gebäudes zu erhalten oder zu verbessern. Diese Frage dürfte wohl jeder mit nein beantworten. Wir kennen einige Condominien, welche sehr schön ausgebaut wurden, das Gebäude jedoch in einem sehr schlechten Zustand ist. Mit anderen Worten, da an der Umlage gespart wurde, hat das Condominium einen Wertverfall bis zu 30% oder ist in Extremfällen gänzlich unverkäuflich. Auch hier gilt, am falschen Ende sparen lohnt sich nicht. Nutzen Sie also Ihre Stimmen konstruktiv auf der nächsten Eigentümerversammlung und fragen Sie auch die Verwaltung nach einem Substanzerhaltungsplan. Sie werden erstaunt sein, was sich hier für Überraschungen ergeben können.
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Autor dieser Kolumne ist Markus Klemm. Der deutsche Rechtsanwalt und sein Partner Amnat Thiengtham sind gleichberechtigte Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya. Markus Klemm ist am Landgericht Stuttgart zugelassen. Anmerkungen zu seiner Kolumne als Email unter: talk2us@asialawworks.com
Nur wenige in Thailand lebende Ausländer sowie Touristen kennen die Vorschriften, die im Alltag zu beachten sind. Ebenso unscharf ist das Bild über thailändische Gesetze und Gesetze europäischer Staaten, die bei einer zwischenmenschlichen Beziehung greifen.
Der FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären und Ausländern das Leben leichter machen. Leser können uns allgemein interessierende Fragen zusenden: per Post (siehe Seite 12), per Fax (038.300.261) oder per Email (redaktion@der-farang.com). Unser Ratgeber ersetzt kein persönliches Gespräch mit einem Juristen.
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