Irreführende Preisangaben werden bestraft
Fluggesellschaften müssen alle Zusatzkosten offen legen
Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro drohen Fluggesellschaften und Reisean- bietern, wenn sie mit undurchsichtigen Lockangeboten für Flugtickets werben. In der Bundesrepublik gilt seit kurzem ein Gesetz gegen irreführende Preisangaben. Es soll dafür sorgen, dass die EU-Vorschriften zur Transparenz von Flugpreisen für Verbraucher eingehalten werden.
Unternehmen müssen mit Sanktionen rechnen, wenn sie in ihrer Werbung Zusatzkosten wie Steuern, Flughafengebühren oder sonstige Zuschläge unterschlagen. Auch müssen diese Preisaufschläge gesondert ausgewiesen werden.
Mit der Neuregelung sollen Verbraucher vor irreführender Werbung und bösen Überraschungen geschützt werden. Die Bundesregierung hält die Androhung von Bußgeldern für ein wirksames Instrument gegen undurchsichtige Angebote. Verbraucher können Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften beim Luftfahrt-Bundesamt über dessen Internetseite (www.lba.de) melden.
Verbraucherverbände weisen weiter darauf hin, dass Reisende für Schnäppchen-Tikkets bei Billigfliegern häufig mehr zahlen, als die Preistafeln auf den ersten Blick verraten. Das gilt ebenso für thailändische Airports anfliegende Discounter. Denn die genauen Gebühren sind zumeist nur schwer zu entdecken. Vor einer Buchung sollten sich Reisende eingehend über Gepäckgebühren sowie Zahlungen für Übergepäck, Sportgeräte, Sitzplatzreservierung, Buchungsart, Kreditkartenzahlung, Versicherung und Online-Check-In informieren. |