Erpressung ist so alt wie der Tourismus
Sicherheitsdienste und Polizei sollen auf Suvarnabhumi Passagiere austricksen
Skandal – Betrug – Erpressung“, titelten Medien. Seit- dem warnen Thailand-Foren und Websites von Reiseagenturen Touristen, auf Bangkoks internationalem Flughafen Suvarnabhumi die Duty-Free-Läden zu betreten. Die Urlauber könnten die nächsten Opfer sein. Mitarbeitern der zollfreien Geschäfte, Sicherheitspersonal und Polizisten wird unterstellt, Ausländer auszutricksen und mit erfundenen Straftaten zur Zahlung ungewöhnlich hoher Beträge zu zwingen.
Ein britisches Ehepaar hatte im Juni die Diskussion um skandalöse Zustände auf dem Airport losgetreten und gegenüber Times-Online seinen Fall öffentlich gemacht. Vor dem geplanten Abflug nach London waren die beiden Passagiere im April von Sicherheitskräften beschuldigt worden, in einem zollfreien Geschäft eine wertvolle Markenuhr gestohlen zu haben. Das Ehepaar aus Cambridge landete auf der Polizeiwache. Dort begann ihr Albtraum. Die Briten wollen bedroht und erpresst worden sein und hatten zwangsweise fünf Tage in einem nahe gelegenen Hotel übernachten müssen. Erst nach Zahlung von 8.000 britischen Pfund (rund 450.000 Baht) als Kaution und Bestechung seien sie freigelassen worden.
Das Geld soll ein ehrenamtlicher Polizeihelfer und Übersetzer aus Sri Lanka entgegengenommen haben. Wie Times-Online damals weiter berichtete, habe der Polizeihelfer die Fakten in einem telefonischen Interview bestätigt: Nach Zahlung des Betrags habe die Polizei die Anzeige wegen Ladendiebstahls fallen lassen. Das Ehepaar habe vor der Wahl gestanden: Vor Gericht zu erscheinen oder zu zahlen und dann den Heimflug anzutreten. So sei das nun mal in Thailand, eben Korruption. Die Briten beteuerten, sie hätten nichts gestohlen, Sicherheitskräfte hätten den Diebstahl konstruiert.
King Power, der Betreiber aller Duty-Free-Läden auf Suvarnabhumi, setzte wenig später ein Video ins Internet. Aufnahmen von Überwachungskameras sollen den Straftatbestand bestätigen. Doch das Beweismaterial ist unzureichend. Aus dem Video geht nicht eindeutig hervor, dass die Frau oder der Mann die Markenuhr eingesteckt hat.
Weitere Medien wie BBC griffen die Beschuldigungen auf und veröffentlichten neue Fälle. So berichtete die Bangkok Post über eine Inderin. Sie sollte eine Ware im Wert von 1.780 Baht gestohlen haben. Beamte machten ihr auf der Polizeiwache deutlich, welche Optionen sie hätte: Sie könne mehrere Monate auf ein Gerichtsverfahren warten oder bei Zahlung von 250.000 Baht das Verfahren abkürzen und in ihr Heimatland fliegen. Die Inderin zahlte an die Polizisten, kam sofort vor den Richter und wurde zu einer Geldbuße von 4.000 Baht verurteilt.
Anders als in Westeuropa, hat die thailändische Polizei größere Machtbefugnisse. Sie kann ein Verfahren verzögern, niederschlagen, es umgehend vor Gericht bringen oder die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen: Dann sitzt der mutmaßliche Straftäter 84 Tage in Untersuchungshaft oder kommt bis zur Verhandlung auf Kaution frei.
Erpressung von Ausländern durch lokale Behörden ist nicht neu. Sie fällt unter dem weiten Begriff Korruption und ist so alt wie der Tourismus. Schon vor Jahrzehnten schöpften korrupte Beamte ab. Sie durchsuchten Apartments oder Häuser von Ausländern, ließen ein Heftchen mit Heroin oder ein kleines Paket mit Marihuana fallen. Der Urlauber oder Resident zahlte und wanderte nicht ins Gefängnis.
Die Erpressung beginnt im Kleinen und wird inzwischen von vielen Ausländern kommentarlos hingenommen. Ein Polizist stoppt einen Motorradfahrer, lässt den Motor der brandneuen Maschine aufheulen und behauptet: „Viel zu laut!“ Ein anderer Beamter hält einen Autofahrer an und sagt mit Bestimmtheit „Zu schnell gefahren“ oder „bei Rot über die Kreuzung gebraust“. Einen Beweis tritt er nicht an, zahlen müssen beide Motorisierte. Sollten sie sich weigern, zieht der Staatsdiener augenblicklich den Führerschein ein. Die Fahrer müssen die Wache des Polizisten aufsuchen, dort lange Zeit auf die Ausfertigung eines Strafmandats und auf ihre Fahrerlaubnis warten – und dennoch zahlen. Womöglich mehr, als der Beamte Stunden zuvor gefordert hatte.
Im Land der Bestechung und Bestechlichkeit kommen auch ausländische Unternehmer nicht ungeschoren davon. Sie zahlen selbst an Behörden oder überlassen das einem Rechtsanwalt. Über ein Bakschisch erhalten die Investoren problemloser eine Arbeitsgenehmigung, ihr Visum, vor allem aber „saubere“ Geschäftspapiere.
Wenn sich Pattayas Urlauber an der Beach Road oder anderswo ein Motorrad oder ein Auto leihen, sind sie sich der Risiken nicht bewusst. Die meisten haben keinen internationalen Führerschein, geschweige denn eine thailändische Lizenz. Und das geliehene Fahrzeug ist vielfach unterversichert. Kracht es, haben die Urlauber Probleme. Ihr erstes ist, dass sie weder ihre Rechte kennen noch abschätzen können, wie sie sich am Unfallort und später auf der Polizeistation gegenüber den ermittelnden Beamten verhalten sollen. Ohne Übersetzer und fachkundigen Rechtsanwalt stehen sie auf verlorenem Posten. Sie können kein Formblatt lesen und unterschreiben einen Bericht, dessen Inhalt sie nicht kennen.
Natürlich kann der Unfallbeteiligte, wie alle mutmaßlichen ausländischen Straftäter, auf seine Rechte pochen. Denn Thailand ist ja ein Rechtsstaat. Nur wird das Verfahren dann nicht unbedingt nach seinen Vorstellungen abgewickelt. Die Polizei kann den Reisepass einziehen und dem Ausländer ein Gerichtsverfahren auf den Nimmerleinstag zusagen. Dann müsste der Tourist die Wartezeit in seinem Hotel absitzen, sich von seiner Familie oder Freunden ständig Geld schicken lassen und womöglich die Kündigung seines Arbeitgebers hinnehmen – oder aber über die grüne Grenze flüchten und sich bei der deutschen Botschaft in Kuala Lumpur einen Ersatzpass holen. Weitere Thailand-Urlaube ausgeschlossen!
Selbst hohe Beamte Bangkoker Botschaften empfehlen hinter vorgehaltener Hand den anderen Weg: Ausländer sollten schon beim ersten Gespräch mit einem ermittelnden Polizisten einen Freibetrag für ihr Problem ausloten. Dieser Weg käme teuer, aber längst nicht so steinig. |